Vertraulichkeitsvereinbarung
Diese Vereinbarung regelt den vertraulichen Umgang mit den Investorenunterlagen, die Sie über das Anfrageformular auf capitalrock.de anfordern. Mit dem Absenden Ihrer Anfrage und dem Setzen des Häkchens akzeptieren Sie die nachfolgenden Bestimmungen.
§ 1Gegenstand und Zweck
CapitalRock stellt ausgewählten Interessenten, Investoren und professionellen Marktteilnehmern auf Anfrage vertrauliche Informationen zur Verfügung. Zweck dieser Offenlegung ist die Prüfung einer möglichen Finanzierungs-, Beteiligungs- oder Geschäftsbeziehung mit der CapitalRock-Gruppe (der „Zweck").
Diese Vereinbarung ist einseitig und verpflichtet ausschließlich den Empfänger der Informationen.
§ 2Vertrauliche Informationen
„Vertrauliche Informationen" sind alle geschäftlichen, finanziellen, technischen, rechtlichen, strategischen oder personenbezogenen Informationen, die CapitalRock dem Empfänger im Rahmen des Zwecks mitteilt — unabhängig davon, ob sie schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Form übermittelt werden und ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Dazu gehören insbesondere:
- Pitch Deck, Executive Summary, Financial Model, Unit Economics und Traction-Daten
- Tokenomics-Paper, Whitepaper, Smart-Contract-Code und Adressen
- Legal Setup, Cap Table, Gesellschafter- und Beteiligungsstrukturen
- MiCA- und BaFin-Korrespondenz, Compliance-Policies, Lizenzstrategie
- Geschäftspartner, Market-Maker-Verträge, Exchange-Vereinbarungen, Pipeline-Daten
- Governance-Strukturen, Reportings und interne Prozesse
§ 3Pflichten des Empfängers
Der Empfänger verpflichtet sich,
- die vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten und ausschließlich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit CapitalRock zu verwenden;
- die Informationen nicht zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben — weder direkt noch mittelbar, weder vollständig noch auszugsweise;
- den Zugang zu den Informationen auf solche Mitarbeiter, Berater oder Vertreter zu beschränken, die sie zwingend für den Zweck benötigen und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Need-to-Know-Prinzip);
- die Informationen mindestens mit derselben Sorgfalt zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns;
- CapitalRock unverzüglich zu informieren, falls es zu einer unbefugten Offenlegung oder einem Verlust der Informationen kommen sollte.
§ 4Ausnahmen
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits nachweislich öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden;
- dem Empfänger nachweislich bereits vor der Offenlegung aus rechtmäßiger Quelle bekannt waren;
- dem Empfänger nachträglich von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht rechtmäßig zugänglich gemacht werden;
- aufgrund einer zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind — in diesem Fall ist CapitalRock, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren.
§ 5Keine Rechteübertragung
Die Offenlegung vertraulicher Informationen begründet keine Rechteübertragung. Insbesondere werden keine Lizenzen, Nutzungsrechte, Marken-, Patent- oder sonstigen Schutzrechte auf den Empfänger übertragen. Alle Rechte an den Informationen verbleiben bei CapitalRock oder den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 6Dauer
Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Offenlegung und gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) gilt die Pflicht zeitlich unbegrenzt, solange die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses vorliegen.
§ 7Rückgabe und Löschung
Auf Verlangen von CapitalRock oder spätestens nach Wegfall des Zwecks wird der Empfänger sämtliche vertraulichen Informationen einschließlich aller Kopien, Notizen und Auswertungen unverzüglich zurückgeben oder — bei elektronischen Daten — dauerhaft löschen und die Löschung auf Anforderung schriftlich bestätigen.
§ 8Haftung
Der Empfänger haftet CapitalRock für alle Schäden, die CapitalRock aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung entstehen. Das Recht auf Unterlassung und die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleiben unberührt.
CapitalRock übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der überlassenen Informationen. Die Informationen stellen kein Angebot zur Zeichnung, zum Kauf oder zum Verkauf von Wertpapieren oder Token dar und sind keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.
§ 9Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand — soweit gesetzlich zulässig — ist der Sitz von CapitalRock.
Hinweis: Bei Rückfragen zu dieser Vereinbarung oder bei Bedarf an einer individuell verhandelten, beiderseits unterzeichneten Ausfertigung wenden Sie sich bitte an info@capitalrock.ch.